Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich für viele Selbstständige und Unternehmerinnen etwas Wichtiges im Bereich Steuern: Der gesetzliche Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer steigt von 200 auf 280 Prozent. Der Bundestag hat das beschlossen, und es lohnt sich jetzt schon, zu prüfen, ob du davon betroffen bist.
Für wen ist das relevant?
Wenn du als Einzelunternehmerin oder Freiberuflerin arbeitest, ändert sich für dich wahrscheinlich nichts. Die Gewerbesteuer betrifft vor allem gewerbliche Unternehmen, also zum Beispiel eine GmbH oder UG. Außerdem: Wer in einer Gemeinde mit einem besonders niedrigen Hebesatz ansässig ist, könnte durch die neue Untergrenze von 280 Prozent mehr zahlen als bisher.
Die meisten Städte und größeren Gemeinden liegen schon jetzt deutlich über 280 Prozent, deshalb betrifft die Änderung vor allem Unternehmen, die ihren Sitz bewusst in einer sogenannten Niedrigsteuer-Gemeinde haben oder hatten, um Steuern zu sparen.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du eine GmbH oder UG betreibst: Wirf einen Blick auf den aktuellen Hebesatz deiner Gemeinde. Liegt der unter 280 Prozent, wird sich deine Steuerlast ab 2027 erhöhen. Das ist der richtige Moment, das mit deiner Steuerberaterin zu besprechen und zu schauen, ob und wie sich das auf deine Planung auswirkt.
Wenn du gerade erst gründest und überlegst, wo du deinen Unternehmenssitz anmelden willst: Der Standortvorteil durch niedrige Hebesätze wird mit der neuen Regelung kleiner. Lohnt sich also, das in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Keine Panik, aber dranbleiben
Die Änderung kommt erst 2027, aber Steuerplanung braucht Zeit. Wir hören in letzter Zeit immer öfter aus der Community, dass viele Gründerinnen das Steuerrecht als eines der größten blinden Flecken im Business-Alltag empfinden. Das ist total verständlich, aber gerade solche Änderungen sind leicht zu managen, wenn man sie früh auf dem Schirm hat.
Alle Details zur Erhöhung des Gewerbesteuer-Mindestsatzes findest du hier: SevDesk: Erhöhung Gewerbesteuer Mindestsatz